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   OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-2 U 58/11   

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https://dejure.org/2013,17869
OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-2 U 58/11 (https://dejure.org/2013,17869)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2013 - I-2 U 58/11 (https://dejure.org/2013,17869)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - I-2 U 58/11 (https://dejure.org/2013,17869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Einrichtung zum positionsdefinierten Aufspannen eines Werkstücks im Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine bei fehlendem Gebrauchmachen von der im Klagepatent unter Schutz gestellten technischen ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Positionsdefiniertes Aufspannen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139 Abs. 1
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Einrichtung zum positionsdefinierten Aufspannen eines Werkstücks im Arbeitsbereich einer Bearbeitungsmaschine, weil die angegriffenen Vorrichtungen von der im Klagepatent unter Schutz gestellten technischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 58/11
    Ungeachtet dessen legt sich der Anspruch 1 nämlich auf einen "Stufenabsatz" fest, was wegen des Vorrangs des Patentanspruchs für die Bestimmung des Schutzbereichs (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung) auch den Ausschlag geben muss.

    Diese in ihrem Sinngehalt eindeutige Vorgabe darf durch den Inhalt der zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehenden Beschreibung weder beschränkt noch erweitert werden (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2011, 701, 703 - Okklusionsvorrichtung; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Auflage, Rdnr. 7 ff.; Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 6, Rdnr. 101; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 3. Auflage, § 14 PatG, Rdnr. 21).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 58/11
    Ungeachtet dessen legt sich der Anspruch 1 nämlich auf einen "Stufenabsatz" fest, was wegen des Vorrangs des Patentanspruchs für die Bestimmung des Schutzbereichs (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung) auch den Ausschlag geben muss.

    Diese in ihrem Sinngehalt eindeutige Vorgabe darf durch den Inhalt der zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehenden Beschreibung weder beschränkt noch erweitert werden (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2011, 701, 703 - Okklusionsvorrichtung; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Auflage, Rdnr. 7 ff.; Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 6, Rdnr. 101; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 3. Auflage, § 14 PatG, Rdnr. 21).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 58/11
    Diese in ihrem Sinngehalt eindeutige Vorgabe darf durch den Inhalt der zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehenden Beschreibung weder beschränkt noch erweitert werden (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2011, 701, 703 - Okklusionsvorrichtung; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Auflage, Rdnr. 7 ff.; Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 6, Rdnr. 101; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 3. Auflage, § 14 PatG, Rdnr. 21).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 58/11
    Ungeachtet dessen legt sich der Anspruch 1 nämlich auf einen "Stufenabsatz" fest, was wegen des Vorrangs des Patentanspruchs für die Bestimmung des Schutzbereichs (vgl. dazu BGH GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2004, 1023, 1024 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung) auch den Ausschlag geben muss.
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 58/11
    Auch wenn die Vorlageanordnung keinen vollen Beweis einer Patentverletzung erfordert, setzt sie aber voraus, dass sich aus dem Vortrag des Klägers zumindest ein über die Schwelle des ersten Anscheins einer Verletzung hinausreichender Sachverhalt ergibt und diejenige Wahrscheinlichkeit für eine Rechtsverletzung begründet, wie sie im Rahmen des § 809 BGB erforderlich ist (BGH GRUR 2006, 962 - Restschadstoffentfernung; Kühnen, a.a.O., Rn. 426).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2014 - 15 U 29/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Arbeitswerkzeug

    Denn die gebotene funktionale Betrachtung darf bei räumlich-körperlich definierten Merkmalen nicht zu dem Ergebnis führen, dass ihr Inhalt auf die technische Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung nicht mehr in Übereinstimmung steht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013 - 2 U 58/11; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rn. 34; Meier-Beck, GRUR 2003, 905).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09

    Bus- und Bahn-Chipkarte

    Unabhängig hiervon wird der vorerwähnte Grundsatz durch den Vorrang des Patentanspruchs eingegrenzt (BGH, GRUR 2011, 701, 703 - Okklusionsvorrichtung; vgl. zum Vorrang des Patentanspruchs auch Senat, Urteil vom 21.02.2013 - I-2 U 58/11).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

    Bei räumlich-körperlichen Vorgaben darf die an sich gebotene funktionale Betrachtung aber nicht dazu führen, dass ihr Inhalt auf die bloße Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung, wie sie dem Merkmal eigen ist, nicht mehr in Übereinstimmung steht, da ansonsten die Grenze zur äquivalenten (also gleichwirkenden) Benutzung überschritten und dem Anspruchsgegner der (im vorliegenden Rechtsstreit auch ausdrücklich von der Beklagten geltend gemachte) potenzielle sog. Formstein-Einwand entzogen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013, Az. I-2 U 58/11; vgl. Meier-Beck, GRUR 2003, 905, 907).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2015 - 15 U 109/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Mikrometer

    Zwar darf bei räumlich-körperlichen Merkmalen die an sich gebotene funktionale Betrachtung nicht dazu führen, dass ihr Inhalt auf die bloße Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung, wie sie dem Merkmal eigen ist, nicht mehr in Übereinstimmung steht, da ansonsten die Grenze zur äquivalenten (also gleichwirkenden) Benutzung überschritten und dem Anspruchsgegner der potenzielle sog. Formstein-Einwand entzogen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013, Az. I-2 U 58/11; vgl. Meier-Beck, GRUR 2003, 905, 907).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2014 - 15 U 16/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Stimmventil mit Filter

    Im Ergebnis stellt eine in ihrem Sinngehalt unter Berücksichtigung der Patentansprüche und der Beschreibung eindeutige Vorgabe eine Grenze der funktionsorientierten Auslegung dar (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 12500; BGH, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallszeitmessgerät).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2014 - 15 U 15/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Stimmventil mit Filter

    Im Ergebnis stellt eine in ihrem Sinngehalt unter Berücksichtigung der Patentansprüche und der Beschreibung eindeutige Vorgabe eine Grenze der funktionsorientierten Auslegung dar (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 12500; BGH, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallszeitmessgerät).
  • LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4c O 43/14

    Reinigungsverfahren eines Tintenstrahldruckers

    Die gebotene funktionale Betrachtung darf bei räumlich-körperlich definierten Merkmalen jedoch nicht dazu führen, dass ihr Inhalt auf die bloße Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung, wie sie dem Merkmal zu eigen ist, nicht mehr in Übereinstimmung steht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Februar 2013 - I-2 U 58/11).
  • LG Düsseldorf, 16.06.2015 - 4c O 62/14

    Lampenverpackung

    Bei einem solch räumlich-körperlich definierten Merkmal darf die gebotene funktionale Betrachtung nicht dazu führen, dass ihr Inhalt auf die bloße Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinne interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung, wie sie dem Merkmal zu eigen ist, nicht mehr in Übereinstimmung steht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Februar 2013 - I-2 U 58/11), mag es auch vorliegend aus technischer Sicht ohne größere Bedeutung sein, ob ein Hebel im hier dargelegten Sinne oder ein anders gestaltetes Druckelement die Aufgabe erfüllt, kurzzeitig auf den Druckschalter der Taschenlampe einzuwirken, ohne dass dieser dabei vollständig einrastet.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 2 U 43/10

    Schraubenköpfe

    Um die Abgrenzung zur äquivalenten Patentbenutzung nicht zu verwischen, ist vielmehr anerkannt, dass der Anspruchswortlaut unter funktionalen Gesichtspunkten nicht beliebig ausgedehnt werden darf und dass es insbesondere nicht angeht, räumlich-körperlich klar definierte Begriffe, die auch nach dem Sprachgebrauch des Patents einen fest umrissenen Inhalt haben, über ihren vorgegebenen Bedeutungsgehalt hinaus zu interpretieren (Senat, Urteil vom 21.02.2013 - I-2 U 58/11).
  • LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 17/17

    Fahrzeugluftreifen

    Denn die gebotene funktionale Betrachtung darf bei räumlich-körperlich definierten Merkmalen nicht zu dem Ergebnis führen, dass ihr Inhalt auf die technische Funktion reduziert und das Merkmal in einem Sinn interpretiert wird, der mit der räumlich-körperlichen Ausgestaltung nicht mehr übereinstimmt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013 - I-2 U 58/11, OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014 - I-15 U 29/14 - V-Form).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11   

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https://dejure.org/2011,4814
OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11 (https://dejure.org/2011,4814)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.09.2011 - 2 U 58/11 (https://dejure.org/2011,4814)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. September 2011 - 2 U 58/11 (https://dejure.org/2011,4814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 30 Abs. 3, 30 Abs. 1, 23 Nr. 2, 14 Abs. 5, 15 Abs. 4 MarkenG; § 12 Abs. 2 UWG; §§ 14, 9 Abs. 1 Satz 2 GMV
    Zur Verwechslungsgefahr einer Marke ("Energiekontor")

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    MarkenG §§ 14 Abs. 5, 15 Abs. 4, 23 Nr. 2, 30 Abs. 1 und Abs. 3; GMV Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. b, 14; UWG § 12 Abs. 2 UWG
    Zivilprozessrecht

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zur Einarbeitung eines Patentsanwalts; Kriterien zur Bewertung der Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • kanzlei.biz

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "EnergieKontor' und "Energiekontor-J[ ]'

  • rechtsportal.de

    Eilbedürftigkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zur Einarbeitung eines Patentsanwalts; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 466 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
    Aus diesem Grunde komme dem Bestandteil "Energiekontor" keine eigenständige kennzeichnende Stellung zu (siehe EuGH GRUR 2005, 1042, "Thomson Life").

    Entgegen der Ansicht der Klägerin hat dabei das Landgericht die Entscheidung des EuGH "Thomson Life" (GRUR 2005, 1042ff.) nicht verkannt.

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
    Der Senat als sogenanntes Verletzungsgericht ist an die Eintragung einer Marke gebunden, solange deren Löschung nicht Rechtskraft erlangt hat (siehe z.B. BGH GRUR 2007, 1071, Tz. 24, "Kinder II" m.w.Nw.).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der geschützten Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (siehe BGH, Urt. v. 29.07.2009, I ZR 102/07, "AIDA/AIDU", GRUR 2010, 235, Tz. 15 m.w.Nw.).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

    Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
    Sei eine Marke einmal eingetragen, seien Verletzungsgerichte an die Eintragung gebunden und dürften - bis zu einer rechtskräftigen Löschungsentscheidung - die Marke nicht als schutzunwürdig einstufen (BGH GRUR 2008, 798, Tz. 14, "Post").
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
    Maßgeblich ist der durch die Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 03.04.2008, I ZR 49/05, "Schuhpark", NJW-RR 2009, 536f., Tz. 23 = GRUR 2008, 1002).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
    Indiz für eine Unterscheidungskraft sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ("My World"; GRUR 2009, 949, Tz. 12) auch eine gewisse Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit der Wortfolge.
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
    Nach dieser liege eine bloße Sachangabe nur vor, wenn die betroffenen Verkehrskreise sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Bezug zwischen dem fraglichen Zeichen und den von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen herstellen können (GRUR 2010, 534, Tz. 29).
  • OLG Nürnberg, 21.07.2023 - 3 U 889/23

    Selbstwiderlegung des Eilbedürfnisses bei auf Verletzung von

    So kann ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist im Hinblick auf die Notwendigkeit, einem erst in der Berufungsinstanz eingeschalteten Patentanwalt eine Einarbeitung zu ermöglichen, dann unschädlich sein, wenn erst das erstinstanzliche Urteil der Verfügungsklägerin Anlass gab, einen ausgewiesenen Spezialisten einzuschalten (OLG Bremen, NJOZ 2012, 846 - Energiekontor).
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Rechtsprechung
   BSG, 05.05.2011 - B 2 U 58/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33153
BSG, 05.05.2011 - B 2 U 58/11 B (https://dejure.org/2011,33153)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2011 - B 2 U 58/11 B (https://dejure.org/2011,33153)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - B 2 U 58/11 B (https://dejure.org/2011,33153)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B

    Ausschluss des Rechtsmittelverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.05.2011 - B 2 U 58/11 B
    3 Soweit der Kläger rügt, das LSG habe ihn nicht zur Verhängung von Mutwillenskosten angehört, kann die Kostenentscheidung im Urteil des LSG mit der Beschwerde nicht gesondert angefochten werden (stRspr, zB BSG vom 14.7.2003 - B 11 AL 111/03 B; BSG vom 13.7.2004 - B 2 U 84/04 B).
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